Am 1. Juli 2015, tritt die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg in Kraft. Es ist das einzige Landesgesetz, das für Bestandsgebäude Verpflichtungen zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmebereich beim Heizungstausch beinhaltet. Es gilt für Gebäude ab dem Baujahr 2009.
Neues E-Wärme-Gesetz: Gilt ab 1. Juli 2015 in Baden-Württemberg
+++
Kontakt

Mein Team und ich nehmen uns Ihrer Ideen an und entwickeln in Folge gemeinsam die jeweils sinnvollsten Schritte. Hierbei stehen Effizienz, Zuverlässigkeit und Qualität in jedem Punkt an erster Stelle.
Kontaktieren Sie uns jederzeit, damit Ihre individuelle Bauvision Gestalt annehmen kann.
Rudolf Johannes Lais
Anschrift
Hartheimer Straße 20
D-79427 Eschbach
Gewerbepark Breisgau
Tel. +49 (0) 7634 505 58 0
Fax. +49 (0) 7634 505 58 23
info@lais-architekten.de
www.lais-architekten.de
Dependance Potsdam
Dortustraße 64
D-14467 Potsdam
Tel. +49 (0) 331 235 420 11